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Bei Patienten mit Nierentumoren von weniger als 3 cm Durchmesser wurden keine Nierentumormetastasen gefunden. Wir empfehlen eine Schwelle von 3 cm für parenchymschonende Operationen bei Patienten mit Von-Hippel-Lindau-Erkrankung, um das Risiko von metastasierter Erkrankung zu verringern, während die Nierenfunktion erhalten bleibt, die Notwendigkeit von Dialyse und/oder Nierentransplantation vermieden oder hinausgezögert wird und die Anzahl der Operationen, die ein Patient durchlaufen muss, verringert wird. Wir betonen die Bedeutung einer frühzeitigen Auffassung bei den Angehörigen von Patienten mit Von-Hippel-Lindau-Erkrankung und eine sorgfältige Nachsorge danach.
Duffey et al. (2004) haben diese Frage untersucht.
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