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Im Einklang mit seinem Einfluss wird Emer de Vattels Le droit des gens (1757) meist in Bezug auf weitreichende politische Absichten und epochale intellektuelle Entwicklungen konzipiert. Die Kernaxiome des Werks stellen jedoch eine überraschend genaue Anwendung von Vattels philosophischen Prämissen dar, die innerhalb der hochspezifischen Traditionen des Schweizer Calvinismus und der école romande des Naturrechts entwickelt wurden und Leibnizianische Einflüsse integrieren. Der vorliegende Artikel bietet einen grundlegenden Kontext für diese Behauptung, indem er zwei frühe Debatten aufgräbt, in die Vattel als Apologet für Leibniz eingreift: Erstens demonstriert Vattel eine Bindung an nicht-fatalistische Leibnizianische Metaphysik, als er von 1737 bis 1741 gegen Schweizer Anti-Leibnizianer argumentiert, und zweitens entwickelt Vattel 1747 die Leibnizianisch-Wolffsche Moralphilosophie als Antwort auf Barbeyracs Verteidigung des Pufendorfianischen Voluntarismus. Diese Eingriffe weisen auf ein sich entwickelndes, aber systematisches philosophisches Substrat hin, das, mutatis mutandis, auch in Vattels Darstellung des Völkerrechts zu finden ist. So betrachtet Vattel sowohl Menschen als auch Staaten, die beide (moralische) Personen sind, die natürlich ihre Pflichten sich selbst gegenüber priorisieren; dieses Prinzip des eigennützigen Nutzens wird als gleichwertig mit altruistischer Tugend verstanden und gehört somit zu einer universellen Gesellschaft moralischer Akteure.
Henri Otsing (Thu,) hat diese Frage untersucht.