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Das Thema. Der Artikel ist der Analyse aktueller Trends in der Staatspolitik im Bereich der Verbrechensprävention gewidmet. Der Autor zielt darauf ab, zu beweisen, dass diese Politik intuitiv auf Prävention und die Gewährleistung der Sicherheit der Gesellschaft und des Staates vor internen und externen Bedrohungen ausgerichtet ist, jedoch eine gesetzliche Regelung der Hauptrichtungen, Prinzipien und Ansätze benötigt. Methodologie. Basierend auf der Untersuchung von Gesetzgebung und doktrinären Quellen formuliert der Artikel Schlussfolgerungen zum Konzept der Staatspolitik im Bereich der Verbrechensprävention und zur Notwendigkeit ihrer Konzeptualisierung. Hauptergebnisse. Der Autor konzentriert sich auf die Haupttrends der modernen kriminologischen Politik, zu denen eine Zunahme der Anzahl normativer Rechtsakte, insbesondere strategischer Natur (Doktrinen, Konzepte, Strategien), zählt, die mit einem gewissen Maß an Sicherheit als Gesetzgebung im Bereich der Verbrechensprävention (kriminologisch) betrachtet werden kann. Schlussfolgerungen. Der Artikel plädiert für die Notwendigkeit von Ausgewogenheit und strategischer Vision in diesem Bereich. Die Politik im Bereich der Verbrechensprävention sollte systematisch, durchdacht, ausgewogen und gesetzlich definiert sein. Im Verlauf der Studie wurden historische, vergleichende rechtliche und dialektische Methoden eingesetzt, wodurch der Autor zu dem Schluss gelangte, dass eine regulatorische Regelung der konzeptionellen Grundlagen der Staatspolitik im Bereich der Verbrechensprävention auf der Ebene eines strategischen Dokuments möglich ist. Der Artikel schlägt vor, auf gesetzgeberischer Ebene die Doktrin zur Bekämpfung von Kriminalität in der Russischen Föderation sowie Empfehlungen zur rechtlichen Regelung der Verbrechensprävention für die Mitgliedstaaten der GUS zu entwickeln und zu verabschieden.
N.A. Krainova (Sat,) hat diese Frage untersucht.
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