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Normen, die Kinder als Täter oder Opfer, insbesondere im Bereich Drogen, schützen, sind im Grunde genommen vollständig, nämlich die Anwendung des Gesetzes Nr. 35 von 2009 über Drogen gegen Kinder, die in Drogenverbrechen verwickelt sind, nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 11 von 2012 über den Kinderschutz. Wenn man das Urteil gegen den Kinderstraftäter sieht, der Schutz erhalten sollte, betonen die Kinderschutzvorschriften andererseits stark, dass Kinder nicht herabgestuft, geschweige denn ihrer Unabhängigkeit beraubt werden sollten. Die Forschungsmethode verwendet einen empirisch-juristischen Ansatz, die verwendeten Daten sind sekundäre und primäre Daten. Die Befragten in dieser Studie bestanden aus Interviews mit Richtern, Ermittlern, Anwälten für Kinder und Sozialarbeitern von Kinderschutzinstitutionen. Die verwendete Datenanalyse ist qualitativ. Die in dem Gesetz Nr. 35 von 2009 festgelegten Bestimmungen gelten selbstverständlich im Allgemeinen, aber wenn ein Kind in ein Drogenverbrechen verwickelt ist, ist es zwingend erforderlich, das Kinderrecht anzuwenden. Vor Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 11 von 2012 zum Jugendstrafrechtssystem war das im Ereignisrecht verwendete Gesetz das Gesetz Nr. 3 von 1997, jedoch war in der Praxis, als das Verfahrensrecht im Gesetz über Drogenkriminalität geregelt wurde, das von den Ermittlern verwendete Gesetz das Drogenrecht, während das Gesetz Nr. 3 von 1997 über das Jugendgericht nur als Begleitgesetz wahrgenommen wurde.
Guntari et al. (Fri,) haben diese Frage untersucht.
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