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Ausländische Direktinvestitionen fallen unter den Anwendungsbereich der gemeinsamen Handelspolitik, einer Kompetenz, die im Vertrag von Lissabon ausschließlich für die Union definiert ist. Bilaterale Investitionsverträge sind ebenfalls im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen enthalten. Im Kontext der Europäischen Union ist dieser Bereich auch aus der Perspektive der Vollendung des Binnenmarktes der EU wichtig. Die EU-Mitgliedstaaten waren und sind weiterhin Vertragsparteien zahlreicher bilateraler Investitionsverträge. Der vorliegende Artikel zielt darauf ab, die Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf bilaterale Investitionsverträge, sowohl intra- als auch extra-EU, zu erläutern und den status quo dieses Bereichs innerhalb der Europäischen Union darzustellen. Ein Teilziel ist es auch, die potenziellen Auswirkungen auf die Praxis und die Zusicherungen, die Investoren innerhalb der Union gewährt werden, zu überprüfen.
Dominika Moravcová (Sat,) hat diese Frage untersucht.
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