Zusammenfassung Die derzeitige Fokussierung der Urheberrechtschutzfähigkeit auf Computerprogramme, die Steuerbefehle enthalten, ist willkürlich und fußt auf einem überholten technischen Stand. Auch die Diskussion um den evtl. Schutz(umfang) gegenüber Umarbeitung und Kopieren ist in den alten Kategorien stecken geblieben. Die beiden aktuellen BGH-Entscheidungen Werbeblocker IV und Action Replay II geben Anlass, die technischen Realitäten und Sachverhalte näher zu analysieren und Folgerungen für den Urheberrechtschutz abzuleiten.
Streitz et al. (Thu,) studied this question.
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