Zusammenfassung Mit dem am 12.9.2025 in Kraft getretenen Data Act hat die EU ein Regelwerk geschaffen, das den Zugang zu und die Nutzung von Daten neu ordnet. Art. 13 DA etabliert hierbei eine eigenständige, unionsweit harmonisierte Missbrauchskontrolle datenbezogener Vertragsklauseln im B2B-Bereich und ist damit für die anwaltliche Praxis von unmittelbarer Relevanz. Bei genauer Betrachtung lässt Art. 13 DA jedoch einige Lücken offen, so dass eine tiefergehende Analyse geboten ist.
Stefan Weidert (Sun,) studied this question.