Zusammenfassung Der Beitrag untersucht die rechtliche Verbindlichkeit qualifizierter Notfallbögen im Rettungsdienst und in der Notfallmedizin und verortet die Debatte im Spannungsfeld zwischen Lebensrettungsimperativ und Patientenautonomie. Ausgangspunkt ist die These, dass medizinische Maßnahmen stets der Einwilligung des Patienten bedürfen und Notfallsituationen keinen autonomiefreien Raum darstellen. Vor diesem Hintergrund wird gezeigt, dass qualifizierte, hinreichend bestimmte Notfallbögen als Ausdruck vorweggenommener Selbstbestimmung bereits nach geltendem Recht verbindlich sind und nicht erst durch betreuungsrechtliche oder ärztliche Verfahren „aktiviert“ werden. Die §§ 1827, 1828 BGB werden als Vollstreckungs- und Sicherungsnormen interpretiert, die den Patientenwillen umsetzen, nicht relativieren. Auch berufsrechtliche Kompetenznormen, insbesondere des NotSanG, vermögen diese Bindungswirkung nicht einzuschränken. Verfassungsrechtlich folgt aus dem Selbstbestimmungsrecht, dass klar erkennbare und situationsadäquate Patientenentscheidungen auch präklinisch zu beachten sind. Zugleich plädiert der Beitrag für eine differenzierende Lösung: Während in klaren Fällen der dokumentierte Wille maßgeblich ist, gewinnen in Unsicherheitslagen Kompetenz‑, Aufklärungsund Verfahrensaspekte an Bedeutung. Qualifizierte Notfallbögen erweisen sich damit als zentrale Instrumente zur praktischen Durchsetzung von Patientenautonomie im Notfall.
Jens Prütting (Wed,) studied this question.