Der Pfandvertrag, meist der Vertrag für bedürftige und verarmte Menschen, die dringend Geld benötigen und nur in der Lage sind, die verbleibenden Gegenstände (meist wertvolle Dinge wie Schmuck oder Uhren von Wert) anzubieten, ist das Thema dieser rechtlichen und historischen, aber auch soziologischen Analyse dieses Beitrags. Indem über das Stereotyp dieses faszinierenden Vertrags hinausgegangen wird, wird in diesem Beitrag der Pfandvertrag über die traditionellen Grenzen des mittelalterlichen Europas und der Barmherzigkeitsberge hinaus diskutiert. Darüber hinaus wird ein Vergleich mit Vorgängern des römischen Rechts gezogen, durch eine diachrone Analyse (römisches Recht), die diese Forschung über den reinen Wortlaut des Gesetzes hinausführt. Daher wird das Pfand, sowie seine sui generis Version des Pfands, das sich auf nicht fungible Gegenstände bezieht, aus einer neuen Perspektive betrachtet, die auch Raum für Überlegungen darüber lässt, wie und warum die Regelung dieses Vertrags in verschiedenen Rechtsordnungen so unterschiedlich sein kann, während sie in einigen grundlegenden Säulen trotz der vergangenen Jahrhunderte auch so konvergent sein kann. Eine abschließende Lehre, die aus der Durchsicht dieses Vertrags gezogen werden kann, ist, dass ein "alter Vertrag" wie der Pfandvertrag so effizient und erfolgreich sein kann, auch weil die Rolle, die die Regulierung spielt, stets das Ergebnis eines richtigen Gleichgewichts zwischen Tradition, Geschichte und Gesellschaft auf der einen Seite und neuen zwingenden Regeln und Vorschriften sowie Hyperregulierung auf der anderen Seite war.
Nowak-Far et al. (Wed,) haben diese Frage untersucht.