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Mit dem Aufkommen von Massendigitalisierungsprojekten, wie der Google-Buchsuche, hat ein bemerkenswerter Wandel in der Behandlung urheberrechtlich geschützter Werke stattgefunden. Im Gegensatz zu dem, was bisher der Fall war, werden Werke in maschinenlesbare Daten umgewandelt, die automatisch für verschiedene Zwecke verarbeitet werden, ohne dass die Ausdrucksformen der Werke der Öffentlichkeit angezeigt werden. Im Google-Buchvergleich wird diese neue Art der Nutzung als 'Nicht-Angabe-Nutzungen' digitaler Werke bezeichnet. Die Legitimität dieser Nutzungen wurde von den Gerichten bisher noch nicht überprüft und passt nicht gut in die aktuelle Urheberrechtsdoktrin, schlicht weil die Werke nicht als Werke, sondern als etwas anderes, nämlich als Daten, verwendet werden. Da Nicht-Angabe-Nutzungen sich als sehr lukrativer Markt in naher Zukunft erweisen könnten, mit dem Potenzial, die Art und Weise zu beeinflussen, wie Menschen urheberrechtlich geschützte Werke nutzen, untersuchen wir die Nicht-Angabe-Nutzungen unter dem Prisma der urheberrechtlichen Prinzipien, um die Grenzen ihrer Legitimität zu bestimmen. Durch diese Untersuchung bieten wir eine Kategorisierung der Aktivitäten an, die unter dem Titel 'Nicht-Angabe-Nutzungen' durchgeführt werden, prüfen deren Rechtmäßigkeit unter der aktuellen Urheberrechtsdoktrin und nähern uns dem Phänomen aus dem Spektrum des Datenschutzrechts, das analog auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke als verarbeitbare Daten angewendet werden könnte.
Borghi et al. (Fri,) haben diese Frage untersucht.
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