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Zusammenfassung: Menschenrechte entwickelten sich als Reaktion auf spezifische Verletzungen der Menschenwürde und können daher als Spezifikationen der Menschenwürde, ihrer moralischen Quelle, verstanden werden. Diese interne Beziehung erklärt den moralischen Inhalt und darüber hinaus das unterscheidende Merkmal der Menschenrechte: sie sind darauf ausgelegt, die Kernwerte eines egalitären Universalismus im Sinne des Zwangsrechts effektiv umzusetzen. Dieser Aufsatz ist ein Versuch, dieses moralisch-rechtliche Janusgesicht der Menschenrechte durch die vermittelnde Rolle des Konzepts der Menschenwürde zu erklären. Dieses Konzept beruht auf einer bemerkenswerten Verallgemeinerung der partikularistischen Bedeutungen derjenigen „Würden“, die einst mit spezifischen ehrenhaften Funktionen und Mitgliedschaften verbunden waren. Trotz ihrer abstrakten Bedeutung behält die „Menschenwürde“ von ihren partikularistischen Vorläuferkonzepten die Konnotation bei, von der sozialen Anerkennung eines Status abzuhängen – in diesem Fall dem Status der demokratischen Staatsbürgerschaft. Nur die Mitgliedschaft in einer verfassungsmäßigen politischen Gemeinschaft kann, indem sie gleiche Rechte gewährt, die gleiche Menschenwürde aller schützen.
Jürgen Habermas (Do,) hat diese Frage untersucht.
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