Dieser Artikel untersucht das Thema der Grenzen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in Zivilverfahren. Der Autor bewertet die Grenzen, indem er den Anwendungsbereich der künstlichen Intelligenz in zwei Bereichen der gerichtlichen Tätigkeit identifiziert: organisatorischen und administrativen Aspekten der Justiz im kausalen Sinne. Der Autor äußert seine Position zur Anwendbarkeit von künstlicher Intelligenz ausschließlich als Berater eines Richters, der nicht an der direkten Bewertung der Umstände des Falls und der vorgelegten Beweise beteiligt ist.
Aleksey Yu. Staritsyn (Do,) hat diese Frage untersucht.