§ 39 des Gesetzes über den Schutz persönlicher Informationen 2013 (POPIA) etabliert den Informationsregulator (den Regulator) als juristische Person. § 30(1)(a) verpflichtet den Regulator, Dateninhabern und verantwortlichen Parteien Bildung über die rechtmäßige Verarbeitung persönlicher Informationen anzubieten und Dateninhabern Ratschläge zur Ausübung ihrer Rechte zu geben. Allerdings sind die Konzepte der rechtmäßigen Verarbeitung persönlicher Informationen oder des Schutzes persönlicher Informationen im südafrikanischen Kontext relativ neu. Diese Realität spiegelt sich in der relativen Knappheit von Literatur über POPIA wider.
Der Human Sciences Research Council (Fri,) hat diese Frage untersucht.
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