Legal analysis reveals that AI trading systems avoid high-risk classification under the AI Act, highlighting normative regulatory gaps requiring capital market reforms.
Zusammenfassung KI-basierte Handelssysteme werden zunehmend nicht nur im Wertpapierhandel, sondern auch im Bereich der Marktinfrastruktur eingesetzt. Seit Inkrafttreten des AI Act unterfallen automatisierte Handelssysteme damit nicht nur dem sektoralen Kapitalmarktrecht (MiFID II), sondern grundsätzlich auch dieser horizontalen Regulierung der künstlichen Intelligenz. Der Beitrag zeigt, dass KI-gestützte Handelssysteme keine Hochrisiko-KI-Systeme nach dem AI Act sind, sodass die verbleibenden Pflichten das bestehende Kapitalmarktrecht nur punktuell ergänzen. Durch ihre Datenabhängigkeit, den Nicht-Determinismus der Entscheidungsfindung und die fortlaufende Modellanpassung bergen KI-basierte Handelssysteme jedoch Risiken, die deutlich über den „klassischen" algorithmischen Handel hinausgehen. Wenn bereits der Flash Crash und die Marktverwerfungen von 2020, an denen wohl noch überwiegend deterministische Handelssysteme beteiligt waren, die Fragilität automatisierter Märkte offenbarten, sollte diesen Risiken durch eine sektorspezifische Fortentwicklung des Kapitalmarktrechts begegnet werden.
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Alexis Darányi (2026) studied this question.
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