Zusammenfassung Die seit 29.12.2025 zulässige notarielle elektronische Präsenzbeurkundung (s. Sauer, MDR 2026, 548) wird als großer Schritt hinsichtlich der Digitalisierung des Rechts in Deutschland angesehen. Nicht nur über im Wege der Online-Beurkundung aufgenommene gesellschaftsrechtliche Vorgänge kann nunmehr eine genuine elektronische Niederschrift errichtet werden, sondern über alle Beurkundungen von Willenserklärungen. Über alle Urkunden? Nein, das Erbrecht enthält noch eine wichtige Ausnahme für Verfügungen von Todes wegen, die nachfolgend dargestellt wird.
Herbert Grziwotz (Fri,) studied this question.
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