Zusammenfassung Steht dem Schuldner eines Anspruchs auf eine teilbare Leistung seinerseits ein Anspruch gegen den Gläubiger zu, wird der Schuldner sich deswegen häufig auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen und nur zu einer Leistung Zug um Zug bereit sein. Unterscheidet sich der dem Schuldner zustehende Anspruch jedoch der Höhe nach von demjenigen des Gläubigers, stellt sich die Frage nach der Höhe des Zurückbehaltungsrechts; ist der Schuldner zur Zurückbehaltung der gesamten Leistung befugt oder nur in der Höhe des ihm zustehenden Anspruchs? Der vorliegende Beitrag plädiert zur Lösung dieser im gerichtlichen Alltag vielfach auftretenden Konstellation für eine differenzierte Herangehensweise je nach dem, worin die Grundlage des Zurückbehaltungsrechts besteht.
Paul Pommerening (Fri,) studied this question.
Synapse has enriched 5 closely related papers on similar clinical questions. Consider them for comparative context: