Zusammenfassung Die einkommensteuerliche Behandlung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen (§ 233a AO), um die es im Urteil des IV. Senats des BFH zur Gewerbesteuer geht, hat eine bewegte Historie, die zunächst durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Einkommensteuer geprägt wurde. Der dogmatisch interessanteste Aspekt ist dabei derjenige der Symmetrie, ob also der Steuerpflichtige vereinnahmte Zinsen auf eine Steuererstattung nur dann versteuern muss, wenn er im umgekehrten Fall einer zu leistenden Nachzahlung bei derselben Steuerart die zu entrichtenden Zinsen von seinen Einkünften abziehen könnte.
Sülwald et al. (Mon,) studied this question.
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