Derzeit gibt es einen Konflikt zwischen technologischer Innovation und der Wahrung der Datenschutzrechte aufgrund der zunehmenden Erhebung persönlicher Daten von Studierenden, die durch die digitale Transformation der Bildung verursacht wird. Durch die Linse des internationalen Menschenrechtsrechts versucht diese Forschung, die Verpflichtungen der Staaten zum Schutz persönlicher Daten im Kontext der digitalen Bildung zu verstehen. Diese Forschung untersucht drei theoretische Rahmenbedingungen: das Konzept der internationalen Sorgfaltspflicht, die Auslegung des Allgemeinen Kommentars Nr. 16 des UN-Menschenrechtsausschusses und die Theorie des Menschenrechtsschutzes, unter Verwendung einer normativen Rechtsmethode und eines doktrinären Ansatzes. Die Ergebnisse zeigen erhebliche Schwächen in den traditionellen Regulierungsrahmen, die verhindern, dass der Datenschutz im Bildungsbereich eine menschenrechtliche Perspektive einbezieht. Im Kontext der digitalen Bildung zeigt diese Forschung, dass der Staat drei Pflichten hat, das Recht auf Datenschutz zu wahren, zu verteidigen und zu erfüllen. Um die Einhaltung der staatlichen Pflichten zur Verhütung, Behebung und Abhilfe von Datenschutzverletzungen im Bildungsbereich zu bewerten, entwickelt diese Forschung ein Bewertungsmodell basierend auf der Sorgfaltspflicht. Die Ergebnisse sind wichtig für die Schaffung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes zur Regulierung von Bildungsdaten, der einen konzeptionellen Rahmen bietet, der die Grundrechte und den technologischen Fortschritt in Einklang bringt und die staatliche Rechenschaftspflicht in der Governance von Bildungsdaten erhöht.
Fausta et al. (Thu,) haben diese Frage untersucht.
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