Explores the alignment of German tax norms with the Genuine Link requirement, indicating legal implications.
Zusammenfassung Nach dem völkerrechtlichen „Genuine Link“-Erfordernis darf ein Staat seiner Rechtsordnung nur solche Sachverhalte unterwerfen, die eine ausreichende (substantielle und echte) Anknüpfung zu ebendiesem Staat aufweisen. Dies gilt auch für das Steuerrecht. Infolgedessen müssen sich sämtliche deutsch-steuerliche Normen zur Begründung eines Besteuerungsrechts an dem „Genuine Link“-Erfordernis messen lassen. Ausgehend von dem historischen Hintergrund sowie der Anwendung in anderen Rechtsgebieten untersucht der vorliegende Beitrag die Vereinbarkeit der deutschen Normen zur Begründung eines Besteuerungsrechts mit dem „Genuine Link“-Erfordernis.
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Stumpf et al. (2026) studied this question.
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