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Es ist beinahe unmöglich, seinen zivilrechtlichen Status und Status als Teilnehmer an zivilrechtlichen Transaktionen zu ignorieren. Man kann der jüngsten Tendenz, Kategorien des Zivilrechts als von universeller Bedeutung in der Betrachtung von Arbeitskonflikten anzuwenden, nicht zustimmen. Es kann auch nicht geleugnet werden, dass es Widersprüche zwischen den zivilrechtlichen Konzepten und der Bedeutung gibt, die ihnen bei der Regelung von Arbeitsverhältnissen beigemessen wird. Unter modernen Bedingungen werden die zwischenbranchenlichen Beziehungen sicherlich wachsen. Aus diesem Grund wäre es ratsam, eine allgemeine Strategie zur Übernahme bestimmter juristischer Kategorien aus anderen Rechtsbereichen zu entwickeln, um die identifizierten Probleme zu lösen.
Lyudmila Chikanova (Sat,) hat diese Frage untersucht.
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