Zusammenfassung Beim Fremdvergleich nach § 1 AStG erfreut sich die Kostenaufschlagsmethode in der Praxis, insbesondere bei der Finanzverwaltung, großer Beliebtheit. Dabei werden von ihr die Kosten des Kostenträgers bestimmt und um einen prozentualen Gewinnaufschlag erhöht, um den Fremdvergleichspreis für die erbrachte Leistung zu schätzen. Im Folgenden soll die Vorgehensweise der Finanzverwaltung hinterfragt werden, da sie einerseits beliebt ist, andererseits ihre Anwendung eine Reihe von betriebswirtschaftlichen und methodischen Fragen aufwirft, die der Finanzverwaltung fremd sind.
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Kudert et al. (2026) studied this question.
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