Zusammenfassung Der Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung (ApO) soll die seit einem Vierteljahrhundert geltende Betriebsprüfungsordnung 2000 ablösen und an die zwischenzeitlich erfolgten gesetzlichen Änderungen - insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts v. 20.12.2022 (BGBl. I 2022, 2730) - anpassen. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die ausdrückliche Verankerung einer risikoorientierten Prüfung mit der Möglichkeit, bei Großbetrieben von der Anschlussprüfung abzusehen, die Einführung von Rahmenvereinbarungen als kooperatives Instrument sowie das qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO. Die Konzernprüfung wird durch verbindliche Richtlinien, eine klar definierte Leitungsfunktion und die Anhebung der Umsatzgrenze von 25 Mio. € auf 50 Mio. € deutlich aufgewertet. Im Bereich der Digitalisierung bleibt der Entwurf hingegen hinter den Erwartungen zurück und lässt eine umfassende Strategie ebenso vermissen wie Aussagen zu Tax-Compliance-Management-Systemen oder eine verbindliche Höchstdauer der Außenprüfung. Der Beitrag unterzieht die zentralen Regelungen des Referentenentwurfs einer kritischen Analyse und bewertet deren Praxistauglichkeit aus Sicht der steuerberatenden Berufe. Ob die ApO ihr Versprechen - schneller, digitaler, verbindlicher - einlösen kann, wird maßgeblich davon abhängen, ob die Finanzverwaltung die neuen Spielräume tatsächlich nutzt und die Rahmenvereinbarungen als echtes Kooperationsinstrument gelebt werden.
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Stefan Eymann (2026) studied this question.
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