Zusammenfassung Für die unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von Todes wegen oder unter Lebenden gibt es sowohl im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz als auch im Bewertungsgesetz Sonderregelungen. Diese können sich im Einzelfall zugunsten oder zu Lasten des Steuerpflichtigen auswirken, weshalb sie bei der Beratung unbedingt im Blick behalten werden müssen. Dieser Beitrag beschränkt sich in den bewertungsrechtlichen Detailausführungen auf forstwirtschaftliches Vermögen, ansonsten gelten die nachfolgend dargestellten Grundsätze für land- und forstwirtschaftliches Vermögen aber gleichermaßen. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG verweist für die Begünstigungsfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen auf das Bewertungsgesetz und knüpft damit an die bewertungsrechtliche Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in den §§ 158 ff. BewG an. Diese Definition ist also sowohl für die Frage der Begünstigungsfähigkeit als auch für die anwendbare Bewertungsmethode maßgeblich, weshalb sie vorab (unter I.) dargestellt werden soll. Sodann folgen Ausführungen zur Begünstigungsfähigkeit (unter II.) und zur Bewertung (unter III.).
Janik Müller (Mon,) studied this question.
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