Dieser Beitrag analysiert Pflichten und Haftung von Aufsichtsräten, Beratern und Gesellschaftern in Krisensituationen.
419 Zusammenfassung Wenn eine Kapitalgesellschaft in die Krise gerät, stehen zumeist primär die Pflichten sowie die Haftung der Geschäftsleiter im Fokus. In der Krise gelten jedoch auch in Bezug auf andere Akteure Besonderheiten. Der Beitrag analysiert, welche Besonderheiten in Bezug auf Pflichten und Haftung des Aufsichtsrats, der Berater sowie der Gesellschafter gelten, wenn eine Kapitalgesellschaft in die Krise gerät.
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Jessica Schmidt (2026) studied this question.
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